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Regelungsbefugnis

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 11351/07.OVG vom 13.08.2008

Rechtsgebiete:GG, LJagdG, SchalWVRP
Schlagworte:Befugnis, hoheitliche, Besatzungsrecht, Besatzungszone, französische, Bundesrepublik Deutschland, Eigentum, Fütterungsautomat, Forstrecht, Frankreich, Gebietshoheit, Hoheitsgewalt, Hoheitsrecht, Jagdausübung, Jagdbezirk, Jagdpacht, Jagdpachtverhältnis, Jagdpachtvertrag, Kirrstelle, Kirrung, Mundatwald, Mundatwaldgebiet, Notenwechsel, Nutzungsbefugnis, Nutzungsrecht, Obermundat, Regelungsbefugnis, Rheinland-Pfalz, Schalenwild, Sechs-Mächte-Kommunique, Souveränität, territoriale, Staatsgebiet, Verbalnote, Verwaltungszession, Vertrag, völkerrechtlicher, Völkerrecht, Wasserrecht, Wildfütterung
Stichwort:Regelungsbefugnis
Leitsatz:1. Der Französischen Republik sind im Mundatwald keine hoheitlich-administrativen Befugnisse auf dem Gebiet des Jagdrechts übertragen oder vorbehalten worden.

2. Nach Aufhebung der besatzungsrechtlichen Bestimmungen, mit denen das Mundatwaldgebiet unter vorläufige französische Gebietshoheit gestellt worden war, durch Bundesgesetz mit Wirkung zum 1. Mai 1986 findet das deutsche Recht im Mundatwald wieder uneingeschränkte Anwendung.

3. Es bedurfte keines besonderen legislativen Erstreckungsaktes zur Inkraftsetzung des Grundgesetzes im Mundatwald.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 11351/07.OVG



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 304/05 vom 12.12.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümerversammlung, Regelungsbefugnis, Zuerwerbsfläche
Stichwort:Regelungsbefugnis
Leitsatz:1. Vor der Vereinigung eines von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft erworbenen Grundstücks mit dem Grundbesitz, an dem Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, und der entsprechenden Änderung der Teilungserklärung fehlt der Wohnungseigentümerversammlung die Regelungskompetenz für Gegenstände, die die Nutzung des Erwerbsgrundstücks betreffen.

2. Dies gilt auch dann, wenn es um die Umsetzung eines Beschlusses geht, der zwar mangels Regelungsbefugnis gleichfalls nichtig ist, die Nichtigkeit aber infolge Zurückweisung des Anfechtungsantrags nicht geltend gemacht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 304/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 449/02 vom 30.11.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümerversammlung, Versammlung, Regelungsbefugnis
Stichwort:Regelungsbefugnis
Leitsatz:1. Vor der Vereinigung eines von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft erworbenen Grundstücks mit dem Grundbesitz, an dem Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, und der entsprechenden Änderung der Teilungserklärung fehlt der Wohnungseigentümerversammlung die Regelungskompetenz für Gegenstände, die die Nutzung des Erwerbsgrundstücks betreffen.

2. Ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der vorher gefasst worden ist, kann keine verbindliche Gebrauchsregelung treffen. Darüber hinaus setzt die Begründung von Sondernutzungsrechten eine Vereinbarung (mit konkreter Bezeichnung des Berechtigten und des Inhalts seiner Berechtigung) voraus, ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 449/02


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