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Regelungsbedürfnis

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 WF 242/00 vom 19.06.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Beschwerde, außergewöhnliche, einstweilige Anordnung, Regelungsbedürfnis
Stichwort:Regelungsbedürfnis
Leitsatz:Greifbar gesetzeswidrig ist eine Entscheidung nur dann, wenn sie jeder Grundlage entbehrt und dem Gesetz fremd ist. Die Eröffnung einer neuen Instanz muß auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 242/00




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