JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Regelungsanordnung
| Rechtsgebiete: | HGO, VwGO |
| Schlagworte: | Beiladung, Sicherungsanordnung, Bürgerentscheid, Verpflichtungsklage, Entscheidung der Gemeindevertretung, Anordnungsgrund, Bürgerbegehren, Regelungsanordnung, Kommunalverfassungsstreitverfahren, Feststellungsklage, einstweiliger Rechtsschutz |
| Stichwort: | Regelungsanordnung |
| Leitsatz: | 1. Zu dem das Außenverhältnis zwischen Bürger und Gemeinde betreffenden Verwaltungsrechtsstreit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens können die beteiligten Gemeindeorgane nicht beigeladen werden. 2. Eine Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO auf Verpflichtung der Gemeindevertretung zu einer alsbaldigen Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gemäß § 8 b Abs. 4 Satz 2 HGO ist nicht geeignet, die Durchführung des beantragten Bürgerentscheids im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu sichern. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 1805/08 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Anordnungsgrund, Mindestversorgung, Regelungsanordnung, Versorgungsbezüge |
| Stichwort: | Regelungsanordnung |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 MC 311/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AO 1977, FGO, GVG, ZPO |
| Schlagworte: | Einstweilige Anordnung, Regelungsanordnung, Anordnungsgrund, Kontrollbesuche, Prostiutierte, Vermietung, Düsseldorfer Verfahren, Hausrecht, Geschäftsräume, Ermittlungen, Steuerfahndung, Ermessen, Augenschein |
| Stichwort: | Regelungsanordnung |
| Leitsatz: | 1. Kontrollbesuche der Steuerfahndung in Räumlichkeiten, die an Prostituierte zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit vermietet worden sind, sind grundsätzlich --in angemessener und zumutbarer Häufigkeit-- zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i.S. des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 hinreichend veranlasst. Der mögliche (Neben-)Effekt, die Prostituierten zu veranlassen, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen bzw. am "Düsseldorfer Verfahren" teilzunehmen, ist mit dem Ermittlungsauftrag der Steuerfahndung nicht unvereinbar. 2. Der Vermieter kann sich gegenüber den Kontrollbesuchen nicht auf ein Abwehrrecht als Inhaber des Hausrechts an den vermieteten Räumen bzw. an den gemeinschaftlich zu nutzenden Bereichen berufen, da die Kontrollbesuche bei den Mieterinnen selbst nicht als "Eingriffe und Beschränkungen" i.S. des Art. 13 Abs. 7 GG zu qualifizieren sind. |
| Volltext: BFH - Beschluss, VII B 121/06 | |
| Rechtsgebiete: | Krw-/AbfG, VwGO, AbfAblV, DepRL, EGV, LV, GG |
| Schlagworte: | Abfalldeponie, Deponie, Abfallbehandlung, mechanisch-biologische Behandlung, Zweckverband, Deponiezweckverband, Wirtschaftlichkeitsgebot, Regelungsanordnung, einstweilige Anordnung, Vorabentscheidungsersuchen, Vorabentscheidungsverfahren, Folgenabwägung, Erfolgsaussichten, überwiegende Erfolgsaussichten, effektiver Rechtsschutz, EG-Richtlinie, Abfallrecht, vorläufiger Rechtsschutz |
| Stichwort: | Regelungsanordnung |
| Leitsatz: | Ist der Europäische Gerichtshof im Hauptsacheverfahren um Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsnorm mit Gemeinschaftsrecht ersucht worden, muss nicht allein deshalb vorläufiger Rechtsschutz gegen deren Vollzug gewährt werden. Es ist lediglich die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass der Gerichtshof die Unvereinbarkeit feststellt. Ein Deponiezweckverband kann wegen der ihm obliegenden Wahrung des verfassungsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebots effektiven Rechtsschutz gegen den Vollzug potentiell nichtiger oder unanwendbarer Rechtsnormen verlangen, die Investitionserfordernisse auslösen. Zur Vereinbarkeit der Abfallablagerungsverordnung - AbfAblV - mit Gemeinschaftsrecht. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 11220/03.OVG | |
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