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JuraForum.deUrteileSchlagwörterRRegelungen über Bedarfsplanung und Zulassungssperren dienen finanzieller Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung 

Regelungen über Bedarfsplanung und Zulassungssperren dienen finanzieller Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung

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BSG – Urteil, B 6 KA 45/06 R vom 17.10.2007

Rechtsgebiete:SGB V, Ärzte-ZV, GSG, ÄBedarfsplRL, GG
Schlagworte:Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses - Festlegung von Übergangsregelungen im Rahmen der Bedarfsplanung für bestimmte Zulassungsanträge - Regelungen über Bedarfsplanung und Zulassungssperren dienen finanzieller Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung
Stichwort:Regelungen über Bedarfsplanung und Zulassungssperren dienen finanzieller Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung
Leitsatz:Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ermächtigt, im Zusammenhang mit Änderungen in den Grundlagen der Bedarfsplanung Übergangsregelungen für die Behandlung solcher Zulassungsanträge zu treffen, die im Zeitraum zwischen der Bekanntmachung der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte und einer Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über das Bestehen von Zulassungsbeschränkungen gestellt werden.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 45/06 R




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