JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Regelungen über Bedarfsplanung und Zulassungssperren dienen finanzieller Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung
| Rechtsgebiete: | SGB V, Ärzte-ZV, GSG, ÄBedarfsplRL, GG |
| Schlagworte: | Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses - Festlegung von Übergangsregelungen im Rahmen der Bedarfsplanung für bestimmte Zulassungsanträge - Regelungen über Bedarfsplanung und Zulassungssperren dienen finanzieller Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung |
| Stichwort: | Regelungen über Bedarfsplanung und Zulassungssperren dienen finanzieller Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung |
| Leitsatz: | Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ermächtigt, im Zusammenhang mit Änderungen in den Grundlagen der Bedarfsplanung Übergangsregelungen für die Behandlung solcher Zulassungsanträge zu treffen, die im Zeitraum zwischen der Bekanntmachung der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte und einer Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über das Bestehen von Zulassungsbeschränkungen gestellt werden. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 45/06 R | |
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