( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterRRegelstreitwert 

Regelstreitwert

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 6 W 9/08 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO, UWG
Schlagworte:Wettbewerbssachen, Regelstreitwert, einstweilige Verfügung
Stichwort:Regelstreitwert
Leitsatz:1. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung, das ein Wettbewerber mit dem Ziel der Unterlassung betreibt, beträgt der Regelstreitwert 10.000,- Euro.

2. Die Verhältnisse der beteiligten Unternehmen, die Häufigkeit und Intensität der gerügten Wettbewerbsverstöße und die Auswirkungen möglicher künftiger Verletzungshandlungen können zu einer vom Regelstreitwert abweichenden Festsetzung führen.

3. Im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen liegt der Streitwert im Allgemeinen unter dem des Hauptsacheverfahrens. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist allein denkbar, wenn das Eilverfahren erkennbar zugleich das Verfahren in der Hauptsache entbehrlich macht.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 6 W 9/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 1445/07 vom 03.08.2007

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Nebenbestimmung, Befristung, Geltungsdauer, Streitwert, Regelstreitwert, Auffangstreitwert
Stichwort:Regelstreitwert
Leitsatz:Für Klagen, die Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis betreffen (hier über die Geltungsdauer) gilt der Auffangstreitwert von 5.000,-- EUR pro Person (§ 52 Abs. 2 GKG).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 1445/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 984/07 vom 09.05.2007

Rechtsgebiete:KomWG, GKG
Schlagworte:Wahlanfechtungsverfahren, Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl, Mitbewerber, Streitwert, Regelstreitwert, Auffangstreitwert
Stichwort:Regelstreitwert
Leitsatz:Auch für die Wahlanfechtungsklage des unterlegenen Bewerbers ist als Streitwert der Auffangwert festzusetzen (§ 52 Abs. 2 GKG).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 984/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 2404/06 vom 22.03.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, GKG
Schlagworte:Aussetzung Abschiebung, Duldung, Streitwert, Regelstreitwert, Auffangstreitwert
Stichwort:Regelstreitwert
Leitsatz:Für Klagen betreffend die Aussetzung der Abschiebung (Duldung gemäß § 60a AufenthG) und Nebenbestimmungen zur Duldung gilt der Auffangstreitwert von 5.000,-- EUR pro Person (§ 52 Abs. 2 GKG).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 2404/06


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/regelstreitwert

"Regelstreitwert - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN