JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Regelsatz
| Rechtsgebiete: | BSHG, GSiG |
| Schlagworte: | einmalige Leistungen, Grundsicherung, Krankenfahrten, Krankheit, Medikamente, Regelsatz |
| Stichwort: | Regelsatz |
| Leitsatz: | Übernahme von Krankheitskosten im Grundsicherungsrecht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 PA 104/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Besoldungsrecht, Beamte, kinderreiche Beamte, Kind, Kinder, Familie, Beamtenfamilie, Besoldung, amtsangemessene Besoldung, Alimentation, Alimentationsprinzip, alimentationsrechtlicher Bedarf, Auszehrung, familienneutrale Bestandteile, Einkommen, Netteinkommen, Grundgehalt, Familienzuschlag, Höhe des Familienzuschlages, Familienlastenausgleich, Sozialhilfe, Regelsatz, Kindergeld |
| Stichwort: | Regelsatz |
| Leitsatz: | 1. Zur Berechnung des alimentationsrechtlichen Bedarfs für Beamte mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - und BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 34.02 -). 2. Die Höhe des Familienzuschlages hat in den Jahren 2001 bis 2003 für Beamte mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern in der Besoldungsgruppe A 8 BBesO nicht den Anforderungen einer amtsangemessenen Alimentation entsprochen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10039/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | RGebStV, ThürBefrVO, BSHG, BGB, VwGO |
| Schlagworte: | Rundfunkgebühr, Befreiung, Einkommen, Einkommensgrenze, Regelsatz, Sozialhilfe, Bemessungsgrenze, Einkünfte, Zuflussprinzip, Unterhalt, Unterhaltsanspruch, Hilfsbedürftigkeit, Nachrang, Leistungsfähigkeit, Unterhaltsbedarf, Unterhaltsleitlinien, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | Regelsatz |
| Leitsatz: | 1. Ob sog. realisierbare Unterhaltsansprüche als Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG und damit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Thüringer Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht anzusehen sind, ist zweifelhaft. Von einem realisierbaren Unterhaltsanspruch in diesem Sinne kann jedenfalls nur dann ausgegangen werden, wenn er auch der Höhe nach zweifelsfrei feststeht und dementsprechend ohne weiteres gerichtlich durchgesetzt werden kann. 2. Verwaltungsgerichtliche Verfahren, in denen um eine Rundfunkgebührenbefreiung aus sozialen Gründen gestritten wird, sind nicht nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 867/01 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, RegelsatzVO, SGB V, VwGO |
| Schlagworte: | Anordnungsgrund, Bedarfsgemeinschaft, Belastungsgrenze, Krankenversicherung, Regelsatz, Sozialhilfe, Zuzahlung |
| Stichwort: | Regelsatz |
| Leitsatz: | Die Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung sind nach der Neuregelung durch das GKV-Modernisierungsgesetz ab dem 1. Januar 2004 von Sozialhilfeempfängern, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, aus dem ihnen gewährten Regelsatz bis zu der gesetzlich festgelegten Belastungsgrenze zu leisten. Ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe zum Ausgleich dieser Mehrbelastung besteht grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Zuzahlungen bereits innerhalb eines kurzen Zeitraumes die Belastungsgrenze nach § 62 Abs. 2 Satz 5 SGB V erreichen. Auch bei Annahme eines Anspruchs auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe aus Sozialhilfemitteln besteht ein Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung jedenfalls dann nicht, wenn der ungedeckte Bedarf sich nur auf einen Monat bezieht und weniger als 5 v.H. der gewährten Regelleistungen der Sozialhilfe beträgt. Dabei ist im Falle einer Bedarfsgemeinschaft mit Familienangehörigen (hier: Eltern und vier Kinder) die gesamte ihr gewährte Regelleistung heranzuziehen, weil sich auch die Belastungsgrenze nach § 62 Abs. 2 Satz 5 SGB V auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft bezieht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 TG 532/04 | |
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