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Regelerteilungsvoraussetzungen

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 ME 274/07 vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK, GG
Schlagworte:Ausnahmefall (Aufenthaltserlaubnis), Ausweisungsgrund, Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, Regelerteilungsvoraussetzungen
Stichwort:Regelerteilungsvoraussetzungen
Leitsatz:Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 AufenthG kann nur bei Vorliegen der allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG verlängert werden.

Die Ausländerbehörde kann bei ihrer Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 AufenthG nicht von den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG absehen; § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ist in diesen Fällen (zur Begründung eines eigenständigen, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten) nicht anwendbar (noch offen gelassen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2007 - 18 E 881/07 -, juris).

Zu den Anforderungen eines Ausnahmefalls von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 274/07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 1020/07 vom 30.05.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, EGRL 03/109
Schlagworte:Niederlassungserlaubnis, Regelerteilungsvoraussetzungen, Gewöhnlicher Aufenthalt, Daueraufenthaltsrichtlinie
Stichwort:Regelerteilungsvoraussetzungen
Leitsatz:1. Die Bestimmung des § 9 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG hält lediglich eine Verurteilung unterhalb der dort genannten Höhe für aufenthaltsrechtlich unschädlich, nicht jedoch mehrere.

2. Die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nach der Richtlinie 2003/109/EG (sog. Daueraufenthaltsrichtlinie) kann nur erlangen, wer bei der zuständigen Stelle des Mitgliedstaates, in dem er sich aufhält, einen Antrag gestellt hat.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 1020/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 197/06 vom 02.11.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, AufenthV, AuslG, GG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausnahmefall, Außergewöhnliche Härte, Familiennachzug, Interessenabwägung, Israelischer Staatsangehöriger, Kontingentflüchtling, Lebenshilfe, Pflegebedürftigkeit, Regelerteilungsvoraussetzungen, Schutz der Familie, Sicherung des Lebensunterhalts, sonstiger Familienangehöriger
Stichwort:Regelerteilungsvoraussetzungen
Leitsatz:Im Aufenthaltsrecht treten einwanderungspolitische und fiskalische Belange regelmäßig hinter den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) zurück, wenn der im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigte Ausländer allein ein eigenständiges Leben (etwa aufgrund von schwerwiegender Erkrankung/Behinderung und/oder fortgeschrittenem Alter mit Pflegebedürftigkeit) nicht führen kann und auf die persönliche Lebenshilfe des nachzugswilligen Familienangehörigen für eine nicht absehbare Zeit angewiesen ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 197/06


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