JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Regelausweisung
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG 1990, GG, EMRK, Richtlinie 2003/86/EG |
| Schlagworte: | Ehegattennachzug, Familienzusammenführung, Sicherung des Lebensunterhalts, Regelerteilungsvoraussetzung, Ausnahme, Regelausweisung, Ermessen, Schutz von Ehe und Familie, Verwurzelung |
| Stichwort: | Regelausweisung |
| Leitsatz: | Von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kann nicht nach Ermessen abgesehen werden. Vielmehr stellt es eine gerichtlich voll überprüfbare gebundene Entscheidung dar, ob ein Ausnahmefall von der Regel vorliegt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 3.08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Achtung des Privatlebens, Ausländerrecht, Ausländer der zweiten Generation, Ausnahme, Ausnahmefall, Ausweisung, Änderung der Rechtsprechung, Einzelfallwürdigung, Ergänzung von Ermessenserwägungen, Ermessen, Ermessensausweisung, Ermessensentscheidung, Ermessenserwägungen, europarechtskonforme Auslegung, gerichtliches Verfahren, höherrangiges Recht, Nachholung, Nachschieben von Gründen, private Belange, Regelausweisung, Straftat, Verhältnismäßigkeit, vollständige Nachholung |
| Stichwort: | Regelausweisung |
| Leitsatz: | Soweit aufgrund der fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Oktober 2007, BVerwGE 129, 367) insbesondere bei der Gruppe der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer auch in Fällen eines Regelausweisungstatbestandes wegen des Vorliegens einer Ausnahme jeweils eine Ermessensentscheidung notwendig ist, kann bei vollständigem Fehlen solcher Ermessenserwägungen - anders als von der Rechtsprechung in europarechtskonformer Auslegung des § 114 Satz 2 VwGO in Fällen der Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern als Ausnahme zugestanden (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004, BVerwGE 121, 297) - eine Nachholung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht erlaubt werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11361/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, EMRK, GG |
| Schlagworte: | Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Ermessen, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, Schutzwürdigkeit |
| Stichwort: | Regelausweisung |
| Leitsatz: | 1. Nicht jede Berührung der durch Art. 6 GG bzw. Art 8 EMRK geschützten Belange eines Ausländers gebietet im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23.10.2007 - BVerwG 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367) in Fällen einer zur Regelausweisung herabgestuften Ist-Ausweisung zwingend die Ausübung behördlichen Ermessens. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht seine Forderung nach behördlicher Ermessensausübung über die Fälle der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer (sog. faktische Inländer) hinaus - wenig trennscharf - auch auf "andere Fälle" erstreckt, in denen sich "der schematische Blick der Verwaltung auf die Ist- und Regelausweisung als wenig hilfreich" erweise, "um das gesamte Spektrum betroffener Belange in den Blick nehmen zu können", doch kann es bei einer - der Systematik des Aufenthaltsgesetzes entsprechenden - Regelausweisung verbleiben, wenn die genannten Belange des Ausländers unter wertender Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles keinen - der Situation sog. faktischer Inländer vergleichbaren - besonders hohen Grad an Schutzwürdigkeit erreichen. 2. Ausweisungsfall eines nicht der Gruppe der sog. faktischen Inländer zugehörenden, aber mit einer Deutschen verheirateten Ausländers mit zwei aus dieser Ehe hervorgegangenen Kindern, dessen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein seine Klage abweisendes Urteil erfolglos bleibt, weil sich die zur Regelausweisung herabgestufte Ist-Ausweisung wegen der aus besonderen Umständen des konkreten Falles hergeleiteten fehlenden Schutzwürdigkeit des schwer straffällig gewordenen Klägers als rechtmäßig erweist, obgleich die Ausländerbehörde eine Ermessensentscheidung nicht getroffen hatte. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 A 1622/08.Z | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, AufenthG |
| Schlagworte: | Einstweiliger Rechtsschutz, Ausweisung, Regelausweisung, Ermessensausweisung |
| Stichwort: | Regelausweisung |
| Leitsatz: | Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn höherrangiges Recht (hier Art. 6 GG) eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebietet. Bei summarischer Prüfung ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO davon auszugehen, dass das auch dann gilt, wenn der ausgewiesene Ausländer nicht der Gruppe der im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Ausländer angehört (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 23.10.2007, AuAS 2008, 28). |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 278/07 | |
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