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Regel-Ausnahme-Verhältnis

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2913/07 vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:FwG, GemHVO
Schlagworte:Feuerwehreinsatz, Schadenfeuer, Kostenersatz, grobe Fahrlässigkeit, unbillige Härte, Regel-Ausnahme-Verhältnis, Mitwirkungspflicht, Prüfungspflicht, Erlassverfahren
Stichwort:Regel-Ausnahme-Verhältnis
Leitsatz:1. Nur wenn sich der nach § 36 Abs. 1 Satz 2 FwG Kostenpflichtige auf den Ausnahmetatbestand einer unbilligen Härte nach § 36 Abs. 7 FwG beruft und zu deren Vorliegen substantiiert vorträgt, ist im Verwaltungsverfahren eine Prüfung veranlasst; diese ist allerdings auch dann geboten, wenn die Voraussetzungen einer Unbilligkeit für die Behörden offensichtlich zu Tage treten.

2. Kommt der Kostenpflichtige seiner Pflicht, die Unbilligkeit schon gegenüber der Behörde geltend zu machen, nicht nach - und prüft die Behörde auch nicht von Amts wegen -, ist er auch vor Gericht im Anfechtungsstreit mit dem nunmehr hierauf bezogenen neuen Vorbringen ausgeschlossen. Er kann sich aber in dem auf die Festsetzung des Kostenersatzes folgenden Erhebungsverfahren auf das Vorliegen einer besonderen Härte nach § 32 Abs. 3 Satz 1 GemHVO berufen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2913/07



THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 EO 542/02 vom 17.04.2003

Rechtsgebiete:VwGO, GG, ThürVwVfG, AuslG
Schlagworte:eheliche Lebensgemeinschaft, Schutzwirkung, häusliche Gemeinschaft, Begegnungsgemeinschaft, familiäre Bindung, Scheinehe, Untersuchungsgrundsatz, Ausreisepflicht, Ausweisung, Rechtsschutzinteresse, Vollzugsanordnung, Regel-Ausnahme-Verhältnis, Aufenthaltsgenehmigung, Wirksamkeit, innere Wirksamkeit
Stichwort:Regel-Ausnahme-Verhältnis
Leitsatz:1. Im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ist bei einer sofort vollziehbaren Ausweisung wegen der dem Betroffenen auferlegten Belastung und der häufigen Unabänderlichkeit auf Grund der drohenden Durchsetzung der Ausreise in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eine intensivere Prüfung geboten.

2. Die Ausländerbehörden sind bei bestehendem Verdacht einer Scheinehe wegen des gewichtigen Interesses an deren Verhinderung zu Ermittlungen mit besonderer Sorgfalt verpflichtet. Die zu beachtende Intimsphäre der Ehepartner erfordert, zunächst weniger belastende und geeigenete Mittel der Sachaufklärung einzusetzen, bevor Dritte in die Ermittlungen einbezogen werden oder eine Besichtigung der Wohnung erwogen wird (i. A. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. August 1996 -12 TG 3190/96 -, FamRZ 1997, 749).

3. Zur gerichtlichen Interessenabwägung bei Ermittlungsdefiziten der Ausländerbehörde.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 3 EO 542/02


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