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Regel-Ausnahme-Planaussagen

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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 20.02 vom 18.09.2003

Rechtsgebiete:VwGO, ROG, BauGB
Schlagworte:Ziele der Raumordnung, Grundsätze der Raumordnung, Regel-Ausnahme-Planaussagen, Auslegung, Zielanpassungsgebot, Zielabweichung, ergänzendes Verfahren
Stichwort:Regel-Ausnahme-Planaussagen
Leitsatz:Auch landesplanerische Aussagen, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, können die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen, wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festlegt.

Verstöße gegen das Zielanpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB gehören zu den Mängeln, die in einem ergänzenden Verfahren nach § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB ausgeräumt werden können.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 20.02




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