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Refinanzierung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11218/07.OVG vom 06.03.2008

Rechtsgebiete:LGebG, SGB XI, HeimG
Schlagworte:Gebühr, Gebührenrecht, Verwaltungsgebühr, Heim, Altenheim, Heimbesichtigung, Gebührenfreiheit, persönliche Gebührenfreiheit, Pflegeheim, Gebührenbefreiung, gemeinnützig, mildtätig, Pflege, Pflegesatz, Refinanzierung, Umlage, Abwälzung, Träger, Einrichtung, Heimüberwachung, Förderung, unmittelbare Förderung
Stichwort:Refinanzierung
Leitsatz:Der Träger einer gemeinnützigen Einrichtung (hier: Altenheim) ist bei einer Finanzierung durch Pflegesätze nicht von Verwaltungsgebühren befreit.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11218/07.OVG



OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 213/04 vom 25.01.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Leasing, Leasingvertrag, Refinanzierung
Stichwort:Refinanzierung
Leitsatz:Zur Refinanzierung von Leasingverträgen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 213/04

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 1 L 105/05 vom 02.11.2005

Rechtsgebiete:KAG M-V, KAG, AO
Schlagworte:Kanalbaubeitrag, Anschlussbeitrag, Festsetzungsverjährung, sachliche Beitragspflicht, Entstehung, Höhe, umlagefähiger Aufwand, ermittlungsfähig, Zuwendungszuschuss, Fördermittel, Zuschusshöhe, Mitteilung, endgültig, Gesamtanlagenprinzip, Refinanzierung, Beitragsyeranlagung, Verwirkung, Verwendungsnachweisprüfung, Zuwendungsbescheid, rechtsmissbräuchliches Verhalten
Stichwort:Refinanzierung
Leitsatz:1. Über die in § 8 Abs. 7 KAG a.F. unmittelbar bzw. ausdrücklich im Gesetz genannten Tatbestandsmerkmale hinausgehend kann es - teilweise ungeschriebene - Tatbestandsmerkmale geben und gibt es solche, die verwirklicht sein müssen, damit die sachliche Beitragspflicht entsteht.

2. Erhält eine Gemeinde öffentliche Fördermittel, die der Entlastung der Beitragspflichtigen dienen sollen, so entsteht die sachliche Beitragspflicht erst, wenn der - maßgebliche - umlagefähige Aufwand bestimmt werden kann, also erst, wenn der Zuschussgeber im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung die endgültige Zuschusshöhe mitgeteilt hat. Dies gilt auch für den Bereich des Anschlussbeitragsrechts, wenn Fördermittel, die nach den Bestimmungen des Zuschussgebers der Entlastung eines bestimmten Kreises von Beitragspflichtigen dienen sollen, bei der Beitragsfestsetzung gegenüber den Begünstigten berücksichtigt werden müssen.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 L 105/05


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