JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Referatsleiter
| Rechtsgebiete: | PersVG |
| Schlagworte: | Dienststelle, Umorganisation, Kabinettsentscheidung, Ministerium, Auflösung einer Abteilung, Umstrukturierung, Wegfall von Referaten, Referatsleiter, Referent, Umsetzung, amtsangemessene Beschäftigung, Übertragung niedriger bewerteter Tätigkeit, Hebung der Arbeitsleistung, Änderung der Arbeitsorganisation |
| Stichwort: | Referatsleiter |
| Leitsatz: | Die Auflösung einer Abteilung eines Ministeriums als Folge einer Kabinettsentscheidung ist eine der Mitbestimmung des Personalrats entzogene Organisationsentscheidung. Die Umsetzung bisheriger Referatsleiter (Regierungsdirektoren) auf nach der Besoldungsgruppe A 15 bewertete Referenten-Dienstposten ist keine Übertragung einer niedriger bewerteten Tätigkeit im Sinne des Personalvertretungsrechts. Der Verlust einer Beförderungschance durch den Wechsel des Dienstpostens löst bei einem Beamten kein Mitbestimmungsrecht wegen der Übertragung einer niedriger bewerteten Tätigkeit aus. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 61 PV 4.05 | |
| Rechtsgebiete: | LPersVG |
| Schlagworte: | Personalvertretungsrecht, Mitbestimmung, Mitbestimmungsbefugnis, verselbständigte Dienststelle, Nebenstelle, Außenstelle, Zuständigkeit, Gesamtpersonalrat, örtlicher Personalrat, Hauptdienststelle, Einstellung, Anstellung, Höhergruppierung, Bewährungsaufstieg, Versetzung, Zuversetzung, Laufbahngruppenwechsel, Beförderung, Beförderungsdienstposten, Referatsleiter |
| Stichwort: | Referatsleiter |
| Leitsatz: | 1. Trifft der Leiter einer Dienststelle mit verselbständigten Nebenstellen eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, ist der Gesamtpersonalrat zur Mitbestimmung berufen, wenn die Maßnahme zumindest auch die Beschäftigten einer verselbständigten Nebenstelle betrifft; der Personalrat der Hauptdienststelle ist zuständig, wenn die beteiligungspflichtige Angelegenheit ausschließlich die Beschäftigten der Hauptdienststelle betrifft. 2. Von mitbestimmungspflichtigen personellen Maßnahmen sind in aller Regel die Beschäftigten derjenigen Dienststelle ausschließlich betroffen, bei der der Adressat der Maßnahme seinen Dienstposten hat oder haben wird. 3. Die Besetzung des Referatsleiterdienstpostens betrifft bei dienststellenübergreifendem Zuschnitt des Referats auch die dem Referat angehörenden Beschäftigen einer verselbständigten Nebenstelle. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 10100/05.OVG | |
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