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Reduzierung der Arbeitszeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 90/07 vom 03.07.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Änderungskündigung - Reduzierung der Arbeitszeit - Küchenkraft
Stichwort:Reduzierung der Arbeitszeit
Leitsatz:Eine Änderungskündigung zum Zwecke der Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit ist aus dringenden betrieblichen Gründen sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall in einer Küche nicht mehr von einer Vollzeitkraft allein bewältigt werden kann und stattdessen zwei Teilzeitkräfte mit 70 % und 60 % der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft beschäftigt werden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 90/07



LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 397/05 vom 23.12.2005

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:einstweilige Verfügung, Reduzierung der Arbeitszeit
Stichwort:Reduzierung der Arbeitszeit
Leitsatz:1. Die Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG kann der Arbeitnehmer ausnahmsweise im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit aus familiären Gründen dringend und unumgänglich ist.

2. Mit einem pauschalen Hinweis auf die aktuelle wirtschaftliche Lage und damit verbundene interne Umstrukturierungsmaßnahmen legt der Arbeitgeber nicht dar, dass anzuerkennende betriebliche Gründe dem Verlangen auf Teilzeitbeschäftigung entgegenstehen.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 397/05

LAG-HAMM – Urteil, 10 Sa 232/02 vom 27.09.2002

Rechtsgebiete:TzBfG, ZPO
Schlagworte:Reduzierung der Arbeitszeit, entgegenstehende betriebliche Gründe, Einhaltung der Dreimonatsfrist durch den Arbeitnehmer
Stichwort:Reduzierung der Arbeitszeit
Leitsatz:1. § 8 TzBfG ist nicht nach Art. 12 GG wegen Eingriffs in die Unternehmens- und Vertragsfreiheit des Arbeitgebers verfassungswidrig.

2. Die Einhaltung der Dreimonatsfrist des § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG durch den Arbeitnehmer ist keine materielle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Die Versäumung der Dreimonatsfrist verschiebt für den Regelfall lediglich den Beginn der reduzierten Arbeitszeit auf einen späteren Zeitpunkt.

3. Entgegenstehende betriebliche Gründe im Sinne des § 8 Abs. 4 TzBfG können dann nicht angenommen werden, wenn bei der Suche nach einer geeigneten Ersatzkraft in Stellenausschreibungen zu hohe Qualifikationsanforderungen gestellt werden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 Sa 232/02


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