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OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 1 L 9/06 vom 29.09.2006

Rechtsgebiete:BBesG, LSA-BG, BRRG, LSA-ArbZVO, LSA-GO, LSA-VwVfG, VwGO
Schlagworte:Beamte, Teilzeitbeschäftigung, Anordnung, Bewilligung, Antrag, freiwilliger Arbeitszeit, reduzierte Verwaltungsakt, Auslegung, Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit, Bestandskraft, Gewalt, höhere, Wiederaufgreifen, Rücknahme, Ermessen, Haushaltslage, Besoldung, Verjährung, Verwirkung, Verzicht
Stichwort:reduzierte Verwaltungsakt
Leitsatz:1. Zur Kürzung der Dienstbezüge gemäß § 6 Abs. 1 BBesG bei Teilzeitbeschäftigung im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit im Falle der - rechtwidrigen und nicht nichtigen - Anordnung der Teilzeitbeschäftigung eines Beamten gemäß § 72a BG LSA (Fassung 1993, 1994).

2. Zur rückwirkenden Geltendmachung der Vollzeitbeschäftigung und Zahlung ungekürzter Besoldung durch den teilzeitbeschäftigten Beamten nach mehreren Jahren.

3. Zum Begriff der "höheren Gewalt" in §§ 58 Abs. 2, 60 Abs. 2 VwGO.

4. Zur Ausübung des Rücknahmeermessens gemäß §§ 48, 51 Abs. 5 VwVfG LSA.

5. Der Rechtsgedanke der Verwirkung als Unterfall des Grundsatzes von Treu und Glauben ist auch im Beamtenrecht anwendbar und findet insbesondere auf Besoldungsansprüche Anwendung.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 1 L 9/06




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