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Redaktionsversehen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 2 U 11/07 R vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:SGB VII, SGB IV, SGB III, RVO, AEntG
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII - Geltendmachung des Haftungsanspruchs durch Verwaltungsakt - Gesamtunternehmer im Baugewerbe - Bürgenhaftung - Exkulpation -Verweisungsvorschrift - Redaktionsversehen - Gesetzeslücke - Rechtsfortbildung - analoge Anwendung des für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge geltende Haftungssystem
Stichwort:Redaktionsversehen
Leitsatz:Das für Gesamtsozialversicherungsbeiträge geltende Haftungssystem im Baugewerbe nach § 28e Abs 3a - 3f SGB IV findet auch für die Beitragshaftung in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechende Anwendung.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 11/07 R



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 540/03 vom 11.05.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsvereinbarung, Auslegung, Wortlaut, Redaktionsversehen
Stichwort:Redaktionsversehen
Leitsatz:Voraussetzung für die Annahme eines im Rahmen der Auslegung beachtlichen Redaktionsversehens ist, dass sich das Redaktionsversehen zweifelsfrei - auch für die der Betriebsvereinbarung unterworfenen Arbeitnehmer - aus dem Gesamtzusammenhang der Betriebsvereinbarung ergibt, etwa aufgrund des Redaktionsversehens nunmehr in sich widersprüchliche Regelungen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 540/03

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 1899/03 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BJagdG, WaffG
Schlagworte:Redaktionsversehen, einstweilige Anordnung, Vorwegnahme der Hauptsache, Jagdschein, Zuverlässigkeit
Stichwort:Redaktionsversehen
Leitsatz:1. Zum Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache bei begehrter Erteilung eines Jagdscheins.

2. Es spricht alles dafür, dass dem Deutschen Bundestag bei der Beschlussfassung über § 5 Abs. 1 WaffG ein Redaktionsversehen unterlaufen ist, das im Wege einer berichtigenden Auslegung des Gesetzes überwunden werden kann.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 1899/03

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 223/02 vom 22.04.2002

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Redaktionsversehen, berichtigende Auslegung, Überleitungsvorschrift
Stichwort:Redaktionsversehen
Leitsatz:Dem Gesetzgeber ist bei der Formulierung des § 194 Abs. 3 VwGO insoweit ein Redaktionsversehen unterlaufen, als die Vorschrift nach ihrem Wortlaut solche Zulassungsanträge nicht erfasst, welche am 1. Januar 2002 oder später fristgerecht gegen noch im Jahr 2001 bekannt gegebene Beschlüsse in Prozesskostenhilfesachen eingelegt werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 223/02


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