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OVG-BERLIN – Urteil, OVG 5 B 9.01 vom 23.04.2003

Rechtsgebiete:VwVfG, WoBindG, BGB
Schlagworte:Wohriungsbindungsrecht, Geldleistung, Rückzahlung der öffentlichen Mittel, Rechtzeitigkeit der, Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert", Berechnung der Nachfrist, Bestätigung des Endes der öffentlichen Bindung, Absendevermerk
Stichwort:Rechtzeitigkeit der
Leitsatz:Die als Darlehen bewilligten öffentlichen Mittel sind rechtzeitig zum Jahresende zurückgezahlt im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 WoBindG, wenn der Überweisungsauftrag im alten Jahr bei der kontoführenden Bank des Schuldners eingeht, auch wenn der Zahlbetrag erst im neuen Jahr dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird.
Volltext: OVG-BERLIN - Urteil, OVG 5 B 9.01




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