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OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 291/00 vom 16.10.2003

Rechtsgebiete:VwGO, LSA-KWG
Schlagworte:Wahlprüfung, Sitzverteilung, Einzelbewerber, Wahlvorschlag, Wahlvorschlag, verbundener, Wahlvorschlag : Verbindung, Wahleinspruch, rechtzeitiger, Partei, Wählergruppe, Gleichbehandlung, Gleichheitssatz, Wahlgleichheit, Zählgemeinschaft, Reststimmen-Verwertung, Schreibfehler, offenkundiger, Verwaltungsakt, rechtsgestaltender
Stichwort:rechtzeitiger
Leitsatz:1. Die Wahlprüfungsklage des § 53 Abs. 2 KWG LSA richtet sich (in Form einer Anfechtungsklage) gegen die Wahlprüfungsentscheidung und will zugleich (in Form einer Verpflichtungsklage) die Neu-Feststellung des Wahlergebnisses erreichen.

2. Zur Wirksamkeit (Rechtzeitigkeit) eines Wahleinspruchs, der mit einem offensichtlichen Schreibfehler behaftet ist.

3. Die Verbindung von Einzel-Wahlvorschlägen dient als "Zählgemeinschaft" in erster Linie der "Reststimmen-Verwertung". Mangels alle Einzelbewerber verbindenden Programms werden die Einzelbewerber nicht als Gruppe, sondern als Einzelne gewählt; das unterscheidet sie von Parteien und Wählergruppen.

4. Ein "Wahlvorschlag mit mehreren Bewerbern" i. S. des § 39 Abs. 6, 7 KWG LSA kann deshalb nur ein solcher von Parteien oder Wählergruppen sein.

5. Die Konsequenz, dass Einzelbewerber einer Wahlvorschlagsverbindung weder "nachrücken" noch einen Sitz erlangen können, der als zweiter einem anderen zusteht, widerspricht nicht der Wahlgleichheit.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 291/00




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