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JuraForum.deUrteileSchlagwörterRrechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung 

rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung

Entscheidungen der Gerichte

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 9 TaBV 54/07 vom 26.10.2007

Wird die Tagesordnung zu den regelmäßigen Sitzungen des Betriebsrats üblicherweise sechs oder sieben Tage vor den Sitzungen versandt, ist die Mitteilung des Tagesordnungspunkts "Abberufung eines Betriebsratsmitglieds von der Freistellung" eineinhalb Tage vor Beginn der Betriebsratssitzung nicht rechtzeitig im Sinne von § 29 Abs. 2 S. 3 BetrVG, sofern keine Eilbedürftigkeit vorliegt.

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