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rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung

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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 9 TaBV 54/07 vom 26.10.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Abberufung von der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds, rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung
Stichwort:rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung
Leitsatz:Wird die Tagesordnung zu den regelmäßigen Sitzungen des Betriebsrats üblicherweise sechs oder sieben Tage vor den Sitzungen versandt, ist die Mitteilung des Tagesordnungspunkts "Abberufung eines Betriebsratsmitglieds von der Freistellung" eineinhalb Tage vor Beginn der Betriebsratssitzung nicht rechtzeitig im Sinne von § 29 Abs. 2 S. 3 BetrVG, sofern keine Eilbedürftigkeit vorliegt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 9 TaBV 54/07




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