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rechtzeitige Information über Terminsverlegung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 W 397/02 vom 06.11.2002

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Schlagworte:rechtzeitige Information über Terminsverlegung
Stichwort:rechtzeitige Information über Terminsverlegung
Leitsatz:Reisekosten eines Anwalts sind keine vergütungspflichtigen "erforderlichen Kosten", wenn er keine organisatorische Vorsorge trifft, dass ihn die Benachrichtigung einer am Nachmittag des Vortags verfügten Terminsverlegung vor Antritt der Reise erreicht.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 397/02




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