Die Feststellung der Rückübertragungsberechtigung hinsichtlich einer ehemaligen Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) setzt voraus, daß das für die Anmeldung eines Anspruchs auf Unternehmensrückgabe erforderliche Quorum erfüllt ist.
Urteil des 7. Senats vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 20.97 -
I. VG Schwerin vom 12.12.1996 - Az.: VG 3 A 561/94 -