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Rechtswidrigkeitsfeststellung und Regelungswirkung des Verwaltungsakts

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 7.01 vom 31.01.2002

Rechtsgebiete:BBesG, VwGO
Schlagworte:Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Fortsetzungsfeststellungsklage, Streitgegenstand der -, Rechtskraftwirkungen eines stattgebenden Urteils bei -, Rückforderung zu viel gezahlter Dienstbezüge, Vorgreiflichkeit der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ruhestandsversetzung für Anspruch auf Nachzahlung von Dienstbezügen, Entfallen der Ruhestandsversetzung als Maßnahme mit Beendigungswirkung für das Beamtenverhältnis bei rechtskräftiger Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit, Rechtswidrigkeitsfeststellung und Regelungswirkung des Verwaltungsakts
Stichwort:Rechtswidrigkeitsfeststellung und Regelungswirkung des Verwaltungsakts
Leitsatz:Ein Verwaltungsakt, dessen Rechtswidrigkeit durch rechtskräftiges Urteil nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO festgestellt worden ist, entfaltet keine Regelungswirkung (Fortentwicklung von BVerwGE 105, 370).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 7.01




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