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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 25.02 vom 23.04.2003

Rechtsgebiete:GG, VwVfG
Schlagworte:Subventionsbewilligung, Rücknahme einer -, Zuwendungsbescheid, Rücknahme eines Zuwendungsbescheides, Rechtswidrigkeit eines -, Verstoß gegen Subventionsrichtlinien, Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften.
Stichwort:Rechtswidrigkeit eines -
Leitsatz:1. Allein der Verstoß gegen Subventionsrichtlinien macht einen Bewilligungsbescheid nicht rechtswidrig i.S. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG.

2. Weicht die Behörde zugunsten eines einzelnen Subventionsbewerbers von einer ansonsten geübten Vergabepraxis ab, ohne aus sachgerechten Gründen ihre Praxis insgesamt zu ändern, so ist ihre Entscheidung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) rechtswidrig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 25.02




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