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Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft wegen fehlenden Einvernehmens der Staatsanwaltschaft

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 242/02 vom 30.12.2002

Rechtsgebiete:AuslG, FGG
Schlagworte:Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft wegen fehlenden Einvernehmens der Staatsanwaltschaft
Stichwort:Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft wegen fehlenden Einvernehmens der Staatsanwaltschaft
Leitsatz:1. In Fällen, in denen gegen einen Ausländer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder Anklage erhoben ist, ist stets von Amts wegen zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft mit der sofortigen Abschiebung trotz des laufenden Strafverfahrens einverstanden ist.

2. Auf die Frage, ob § 64 Abs. 3 Satz 1 AuslG dem Schutz des Ausländers zu dienen bestimmt ist, kommt es nicht an; dies ergibt sich aus § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG.

3. Beruht die Anordnung der Abschiebungshaft auf einem Verfahrensfehler und erledigt sich die Maßnahme später, stellt das Rechtsbeschwerdegericht deren Rechtswidrigkeit fest.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 242/02




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