JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtswidrigkeit
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayEUG |
| Schlagworte: | Entlassung vom Gymnasium, Droh-Video, Erledigung durch Aufnahme an einer anderen Schule, Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (verneint) |
| Stichwort: | Rechtswidrigkeit |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 7 CS 09.1347 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, RStV |
| Schlagworte: | Erledigung, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Fernsehveranstaltern, medienaufsichtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, vorherrschende Meinungsmacht, Präjudizierung eines erneuten Zusammenschlussvorhabens, Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) |
| Stichwort: | Rechtswidrigkeit |
| Leitsatz: | Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zusammenhang mit einer medienaufsichtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Erledigung des Übernahmevorhabens. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 7 BV 08.254 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Auflösungsantrag des Arbeitgebers, Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen Gründen |
| Stichwort: | Rechtswidrigkeit |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 949/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB, ZPO, GG |
| Schlagworte: | Wartezeitkündigung, Beweisverwertungsverbot |
| Stichwort: | Rechtswidrigkeit |
| Leitsatz: | 1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gespächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat. 2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 189/08 | |
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