JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtswesen
| Rechtsgebiete: | NV Bühne, TVöD, ArbGG |
| Schlagworte: | Bühnentechnikervertrag, Vorrang der Schiedsgerichtsvereinbarung - Bühnentechniker, Auslegung des Arbeitsvertrages, Überwiegend künstlerische Tätigkeit, Verweisungsklausel, Vorrang der Abrede des Schiedsvertrages |
| Stichwort: | Rechtswesen |
| Leitsatz: | 1. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag schriftlich, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist, handelt es sich dabei grundsätzlich um die Bestimmung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, insbesondere des Umfangs und der Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers. 2. Sind in einem Arbeitsvertrag eines überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechnikers der NV Bühne allgemein und davon gesondert die Schiedsgerichtsregelung des NV Bühne ausdrücklich und schriftlich in Bezug genommen, ist eine vom Arbeitnehmer unmittelbar beim Arbeitsgericht erhobene Klage aus dem Arbeitsverhältnis nach § 101 Abs. 2 ArbGG unzulässig. |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 987/07 | |
| Rechtsgebiete: | JGG |
| Stichwort: | Rechtswesen |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 Ws 149/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Stichwort: | Rechtswesen |
| Leitsatz: | Ansprüche aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind, auch wenn die Versicherungssumme 3.579 ¤ übersteigt, nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO insoweit unpfändbar, als sie sich auf der Grundlage einer diesen Betrag nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben. |
| Volltext: BGH - Beschluss, VII ZB 47/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BImSchG, NDSchG |
| Schlagworte: | Denkmalschutz, Fernwirkung, Gutsanlage, barocke, Sichtachse, Vorbescheid, Windfarm |
| Stichwort: | Rechtswesen |
| Leitsatz: | 1. Die eine Klageänderung ermöglichende Übergangsvorschrift des § 67 Abs. 9 Satz 4 BImSchG setzt voraus, dass das vor dem 1. Juli 2005 rechtshängig gewordene Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung (oder eines Bauvorbescheids) zulässigerweise nach Maßgabe des bisherigen Rechts hätte abgeschlossen werden können. 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Belange des Denkmalschutzes i.S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB und landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von Denkmälern der Errichtung von Windkraftanlagen entgegenstehen. 3. Das zur denkmalschutzrechlichen Beurteilung erforderliche Fachwissen vermittelt in Niedersachsen regelmäßig und in erster Linie das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als staatliche Denkmalfachbehörde, und zwar auch insoweit, als die Frage zu beantworten ist, ob das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 70/07 | |
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