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Rechtswegverweisung

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 C 10590/06.OVG vom 03.07.2006

Art. 6 Abs. 1 EMRK hindert das Normenkontrollgericht nicht, über offensichtlich unzulässige Normenkontrollanträge auch ohne Zustimmung der Beteiligten gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO durch Beschluss zu entscheiden (Anschluss BVerwG, NJW 2003, 2039).

Die zweijährige Antragsfrist für Normenkontrollanträge gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 12 S 664/06 vom 18.05.2006

1. Die Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss, in dem der beschrittene Rechtsweg für unzulässig erklärt wird, kann nur darauf gestützt werden, dass der Rechtsweg vom verweisenden Gericht unrichtig beurteilt worden ist, aber nicht darauf, dass der Rechtsstreit an ein anderes (hier: örtlich zuständiges) Gericht des Rechtswegs hätte verwiesen werden müssen.

2. Das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, ist nicht gehindert, den Rechtsstreit aus Gründen der örtlichen Zuständigkeit innerhalb "seines" Rechtswegs weiter zu verweisen.

3. Beim sozialhilferechtlichen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten handelt es sich um einen atypischen, eigenständigen Anspruch, der in mehrfacher Hinsicht von der Regelstruktur sozialhilferechtlicher Ansprüche abweicht (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29.01.2004 - 5 C 2.03 -, BVerwGE 120, 111).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 E 10255/04.OVG vom 01.03.2004

Die Einlegung der Beschwerde beim Verwaltungsgericht (hier: Rechtswegbeschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG) unterliegt dem Vertretungszwang gemäß § 67 Abs. 1 VwGO.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 2579/02 vom 15.10.2002

1. Die Verweisungsvorschrift des § 17 a Abs. 2 GVG ist auch im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren anwendbar; das gilt allerdings nicht für die Vorschrift des § 17 a Abs. 4 Sätze 4 bis 6 GVG über das weitere Beschwerdeverfahren.

2. Für das Rechtsschutzbegehren eines privaten Kfz-Schilderprägebetriebes gegen die Vergabe von Räumen im Gebäude einer Kfz-Zulassungsstelle durch den Landkreis an ein (gemeinnütziges) Konkurrenzunternehmen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 8.01 vom 05.02.2001

Leitsätze:

Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, entscheidet das angerufene Gericht nicht, ob die Klage wegen der Anrufung des unzuständigen Gerichts rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig ist. Das gilt auch, wenn das Übereinkommen der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zur Anwendung kommen kann.

Beschluss des 6. Senats vom 5. Februar 2001 - BVerwG 6 B 8.01 -

I. VG Düsseldorf vom 14.08.2000 - Az.: VG 3 K 1391/00 -
II. OVG Münster vom 21.12.2000 - Az.: OVG 4 E 820/00 -

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 11 Ta 189/07 vom 25.10.2007

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 Ta 52/07 vom 20.03.2007


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