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Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 2 Ta 804/06 vom 04.12.2006

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 804/06




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