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Rechtsweg: Hat der Arbeitnehmer mit dem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeug einen Verkehrsunfall grob fahrlässig verursacht

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LAG-HAMM – Beschluss, 2 Ta 538/08 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg: Hat der Arbeitnehmer mit dem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeug einen Verkehrsunfall grob fahrlässig verursacht, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, wenn die Kaskoversicherung der Leasingfirma den Arbeitnehmer aus übergegangenem Recht auf Ersatz des von ihr regulierten Unfallschadens in Anspruch nimmt
Stichwort:Rechtsweg: Hat der Arbeitnehmer mit dem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeug einen Verkehrsunfall grob fahrlässig verursacht
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 538/08




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