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Rechtsweg: Hat das Arbeitsgericht im Prozesskostenhilfeverfahren durch Vorabbeschluss den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für zulässig erklärt

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 2 Ta 275/05 vom 10.05.2006

Rechtsgebiete:ZPO, GVG
Schlagworte:Rechtsweg: Hat das Arbeitsgericht im Prozesskostenhilfeverfahren durch Vorabbeschluss den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für zulässig erklärt, ist für den Gegner ein Rechtsmittel nicht gegeben
Stichwort:Rechtsweg: Hat das Arbeitsgericht im Prozesskostenhilfeverfahren durch Vorabbeschluss den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für zulässig erklärt
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 275/05




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