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Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Überlassung von Werkdienstwohnungen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 5 AZB 18/99 vom 02.11.1999

Rechtsgebiete:ArbGG, GVG, ZPO, BGB
Schlagworte:Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Überlassung von Werkdienstwohnungen
Stichwort:Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Überlassung von Werkdienstwohnungen
Leitsatz:Leitsätze:

Für Streitigkeiten aus der Überlassung einer Werkdienstwohnung sind die Arbeitsgerichte zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG).

Aktenzeichen: 5 AZB 18/99
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Beschluß vom 2. November 1999
- 5 AZB 18/99 -

I. Arbeitsgericht
Lüneburg
- 2 Ca 55/99 -
Beschluß vom 4. März 1999

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 5 Ta 150/99 -
Beschluß vom 14. April 1999
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 18/99




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