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Rechtsweg für eine Klage eines Ortsvorstehers auf Zahlung von Aufwandsentschädigung.

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LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 Ta 50/08 vom 28.03.2008

Rechtsgebiete:GVG, ArbGG, KomAEVO, SGB IV, SGG
Schlagworte:Rechtsweg für eine Klage eines Ortsvorstehers auf Zahlung von Aufwandsentschädigung.
Stichwort:Rechtsweg für eine Klage eines Ortsvorstehers auf Zahlung von Aufwandsentschädigung.
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 Ta 50/08




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