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Rechtsweg für ein einstweiliges Verfügungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Beschluss, 16 Ta 2297/04 vom 06.12.2004

Rechtsgebiete:ArbGG, SGB III, BBiG
Schlagworte:Rechtsweg für ein einstweiliges Verfügungsverfahren, das die weitere Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme bezweckt
Stichwort:Rechtsweg für ein einstweiliges Verfügungsverfahren
Leitsatz:Eine Teilnehmerin an einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung i.S. des § 77 SGB III kann "zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt" sein (§ 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG), auch wenn die Maßnahme ausschließlich in den Räumen des Bildungsträgers als Unterricht im Klassenverband durchgeführt wird.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 16 Ta 2297/04




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