JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG sein. Für Schadensersatzansprüche gegen die Treuhand-Verwalterin der Mitarbeiterbeteiligung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung der geleist
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG sein. Für Schadensersatzansprüche gegen die Treuhand-Verwalterin der Mitarbeiterbeteiligung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung der geleisteten Einlagen ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 a und b ArbGG eröffnet |
| Stichwort: | Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG sein. Für Schadensersatzansprüche gegen die Treuhand-Verwalterin der Mitarbeiterbeteiligung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung der geleist |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 363/07 | |
"Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG sein. Für Schadensersatzansprüche gegen die Treuhand-Verwalterin der Mitarbeiterbeteiligung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung der geleist - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
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