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Rechtsweg/ Ehrenrührige Äußerungen eines Gewerkschaftssekretärs gegenüber Arbeitgeber

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 5 AZB 44/00 vom 29.10.2001

Rechtsgebiete:ArbGG, GG, GVG
Schlagworte:Rechtsweg/ Ehrenrührige Äußerungen eines Gewerkschaftssekretärs gegenüber Arbeitgeber
Stichwort:Rechtsweg/ Ehrenrührige Äußerungen eines Gewerkschaftssekretärs gegenüber Arbeitgeber
Leitsatz:Äußerungen eines Gewerkschaftssekretärs über mangelnde Tariftreue des Arbeitgebers haben koalitionsspezifischen Bezug. Für den Antrag auf Untersagung solcher Äußerungen ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 44/00




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