JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind zuständig
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind zuständig, wenn der Kläger feststellen lassen will, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten weder fristlos noch fristgemäß beendet worden ist. Bei Klageänderung muss ggfls. erneut über die Zulässigkeit des Rechtsweges entscheiden werden |
| Stichwort: | Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind zuständig |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 646/06 | |
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