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Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind zuständig

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 2 Ta 646/06 vom 14.05.2007

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind zuständig, wenn der Kläger feststellen lassen will, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten weder fristlos noch fristgemäß beendet worden ist. Bei Klageänderung muss ggfls. erneut über die Zulässigkeit des Rechtsweges entscheiden werden
Stichwort:Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind zuständig
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 646/06




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