JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 b) ArbGG eröffnet
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 b) ArbGG eröffnet, wenn der gekündigte Geschäftsführer den Bestand eines nach der Niederlegung seines Amtes begründeten Arbeitsverhältnisses feststellen lassen will |
| Stichwort: | Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 b) ArbGG eröffnet |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 232/08 | |
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