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Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet für Rechtsstreitigkeiten aus der im Gesellschaftervertrag begründeten Mitarbeit von Kommanditisten einer Familien-KG

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 2 Ta 863/06 vom 04.07.2007

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet für Rechtsstreitigkeiten aus der im Gesellschaftervertrag begründeten Mitarbeit von Kommanditisten einer Familien-KG
Stichwort:Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet für Rechtsstreitigkeiten aus der im Gesellschaftervertrag begründeten Mitarbeit von Kommanditisten einer Familien-KG
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 863/06




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