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Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist aufgrund der sic-non-Rechtsprechung des BAG auch dann eröffnet

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LAG-HAMM – Beschluss, 2 Ta 830/07 vom 26.03.2008

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist aufgrund der sic-non-Rechtsprechung des BAG auch dann eröffnet, wenn der Kläger feststellen lassen will, dass das Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung der Beklagten nicht beendet worden ist (BAG vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00, NZA 2001, 341 sowie LAG Hamm vom 14.05.2007 - 2 Ta 646/06)
Stichwort:Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist aufgrund der sic-non-Rechtsprechung des BAG auch dann eröffnet
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 830/07




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