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Rechtsweg bei unerlaubter Handlung von Arbeitnehmern

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Beschluss, 2 Ta 54/05 vom 27.04.2005

Rechtsgebiete:GVG, UWG, ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg bei unerlaubter Handlung von Arbeitnehmern
Stichwort:Rechtsweg bei unerlaubter Handlung von Arbeitnehmern
Leitsatz:Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach § 2 Abs. 1 Ziffer 3 d ArbGG setzt weder voraus, dass auch ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten geltend gemacht wird, noch dass die unerlaubte Handlung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses erfolgte.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ta 54/05




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