Beantragt der Leiter einer Niederlassung der Deutschen Telekom AG festzustellen, daß die Umsetzung von Beamten innerhalb der Niederlassung ohne Wechsel des Dienstorts nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, ist dafür die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen gegeben.
Beschluß des 6. Senats vom 22. Februar 1998 - BVerwG 6 P 3.97 -
I. VG Karlsruhe vom 11.10.1996 - Az.: VG 16 K 1265/96 -
II. VGH Mannheim vom 07.02.1997 - Az.: VGH PB 15 S 3017/96 -