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Rechtsweg bei "gemischt" öffentlichrechtlich/privatrechtlichen Verträgen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 155/02 vom 28.01.2003

Rechtsgebiete:GVG
Schlagworte:Rechtsweg bei "gemischt" öffentlichrechtlich/privatrechtlichen Verträgen
Stichwort:Rechtsweg bei "gemischt" öffentlichrechtlich/privatrechtlichen Verträgen
Leitsatz:1. Enthält ein Vertrag mit einer Gemeinde sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich geprägte Regelungen, kommt es für die Bestimmung des Rechtsweges auf den Gesamtcharakter des Vertragsverhältnisses insgesamt an.

2. Überwiegen die privatrechtlichen Elemente, ist der ordentliche Rechtsweg auch dann gegeben, wenn die konkrete Klage auf eine öffentlich-rechtlich geprägte Bestimmung gestützt wird.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 155/02




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