JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtsvorschrift
| Rechtsgebiete: | LSA-GO, VwGO |
| Schlagworte: | Anhörung, Antragsbefugnis, Bürger, Gebietsänderungsvertrag, Normenkontrolle, Organisationsakt, Rechtsvorschrift |
| Stichwort: | Rechtsvorschrift |
| Leitsatz: | 1. Ein Gebietsänderungsvertrag stellt im Zusammenwirken mit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Organisationsakt dar, der bewirkt, dass die von den Gemeinden vereinbarte Gebietsänderung mit konstitutiver Wirkung festgestellt und die Auflösung der eingemeindeten sowie die Existenz der neu gebildeten Gemeinde begründet wird. Er trifft als solcher grundsätzlich keine Regelungen mit rechtlicher Außenwirkung über Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen den an der Vereinbarung beteiligten Gemeinden und den Bürgern. 2. Weder aus der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt oder dem Kommunalwahlgesetz noch aus dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ergeben sich subjektive Rechte der einzelnen Bürger, die im Rahmen einer Gemeindegebietsreform, insbesondere der Eingemeindung und Neubildung von Gemeinden, und bei der Entscheidung über Aufgaben und Befugnisse der neu gebildeten Gemeinde zu beachten wären. 3. Unmittelbar betroffen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA und damit anhörungspflichtig sind nur die Bürger, die eine Änderung der Gemeindezugehörigkeit erfahren, d. h. bei einer Eingemeindung sind nur die Bürger der einzugliedernden Gemeinde anzuhören, da diese nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsvertrages aufgelöst wird. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 K 462/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Rechtsvorschrift, Vorbehaltsgebiet, Ziele der Raumordnung, Grundsätze der Raumordnung |
| Stichwort: | Rechtsvorschrift |
| Leitsatz: | Die Festlegung eines Vorbehaltsgebiets in einem nicht förmlich als Rechtsnorm beschlossenen oder für verbindlich erklärten Regionalplan ist keine Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 10.09 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, PersVG M-V |
| Schlagworte: | Mitbestimmung, Rechtsvorschrift, Maßnahme |
| Stichwort: | Rechtsvorschrift |
| Leitsatz: | Beim Erlass von Rechtsvorschriften besteht keine Mitbestimmung; es handelt sich dabei nicht um eine Maßnahme im Sinne von § 62PersVG M-V (vgl. auch: § 69 BPersVG). |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 8 L 358/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GO |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Geschäftsordnung, Richtlinien, Rechtsvorschrift, Erster Bürgermeister, Gemeinderat, Organkompetenz, Laufende Angelegenheiten, Wertgrenze |
| Stichwort: | Rechtsvorschrift |
| Leitsatz: | 1. Richtlinien des Gemeinderates i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO mit Höchstbeträgen zur Abgrenzung der vom ersten Bürgermeister in eigener Zuständigkeit zu erledigenden Geschäfte der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO) sind verbindlich und unterliegen als Rechtsvorschriften der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle. 2. Kompetenzrichtlinien, die der Gemeinderat in Ausübung des ihm durch Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO eingeräumten Beurteilungsspielraums aufstellt, wirken konstitutiv und sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 N 05.779 | |
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