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Rechtsverletzung "durch" einen Bebauungsplan

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 40.00 vom 29.08.2000

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Rechtsverletzung "durch" einen Bebauungsplan, aufeinander abgestimmte und zeitgleich bekannt gemachte Bebauungspläne, Straßenplanung zweier Gemeinden, Abschnittsbildung, Abwägungsgebot, Konfliktbewältigung.
Stichwort:Rechtsverletzung "durch" einen Bebauungsplan
Leitsatz:Leitsatz:

Wird eine Straße, die auf dem Gebiet zweier benachbarter Gemeinden verlaufen soll, inhaltlich und zeitgleich abgestimmt durch Bebauungspläne der beiden Gemeinden festgesetzt, so sind Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Eigentumsbetroffenheit für ein Normenkontrollverfahren nur gegenüber dem Bebauungsplan der Gemeinde antragsbefugt (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO), durch den ihr Grundstück betroffen wird.

Beschluss des 4. Senats vom 29. August 2000 - BVerwG 4 BN 40.00 -

I. VGH Mannheim vom 22.05.2000 - Az.: VGH 8 S 2507/99 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 40.00




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