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Rechtsverfolgungskosten in Wertfeststellungsverfahren keine erwerbsmindernden Nachlasskosten i.S. des 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 71/06 vom 01.07.2008

Rechtsgebiete:ErbStG, BGB, BewG
Schlagworte:Ansatz einer Zugewinnausgleichsverpflichtung mit dem Nennwert - Rechtsverfolgungskosten in Wertfeststellungsverfahren keine erwerbsmindernden Nachlasskosten i.S. des 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG
Stichwort:Rechtsverfolgungskosten in Wertfeststellungsverfahren keine erwerbsmindernden Nachlasskosten i.S. des 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG
Leitsatz:Der Zugewinnausgleichsforderung, die dem überlebenden Ehegatten, der weder Erbe noch Vermächtnisnehmer geworden ist, zum Ausgleich des Zugewinns beim Tode des anderen Ehegatten zusteht, entspricht beim Erben eine Nachlassverbindlichkeit in der Form einer Erblasserschuld, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs mit ihrem Nennwert abzuziehen ist.
Volltext: BFH - Urteil, II R 71/06




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