Eine Aussetzung eines Rechtsstreit nach nach Art. 15 c in Verbindung mit d des slowenischen Gesetzes über den Fonds für Sukzessionen kann nicht erfolgen, weil es an einer Rechtsregel fehlt, nach der die Deutsche Gerichtsbarkeit dieses Gesetz zu beachten hat.
Die Wahl des Rechtsanwalts für ein bestimmtes Verkehrsmittel (hier: Flugzeug), die der Mandant nach RVG VV 7004 akzeptieren muss, ist grundsätzlich auch für die Erstattungspflicht beachtlich.