JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtsstatut
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BGB |
| Schlagworte: | Versorgungsanwartschaft, Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung der Unverfallbarkeit, Produktionsgenossenschaft Handwerk, Musterstatut, Gesellschaftsvertrag |
| Stichwort: | Rechtsstatut |
| Leitsatz: | 1.) Zu den schuldrechtlichen Vertragstypen (einschließlich atypischer Vertragsgestaltungen), die als Grundlage einer Tätigkeit i.S.v. § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG in Betracht kommen, gehören auch Gesellschaftsverträge. Bei dem Musterstatut der ehemaligen Produktionsgenossenschaften des Handwerks in der DDR handelte es sich um einen derartigen Gesellschaftsvertrag (Anschluss an BGH II ZR 237/03 vom 25.7.2005). 2.) Erteilt eine GmbH, die nach der deutschen Vereinigung im Wege der Umwandlung aus einer ehemaligen Produktionsgenossenschaft des Handwerks hervorgegangen ist, einer Person, die für sie als Arbeitnehmer und/oder (mitarbeitender) nicht geschäftsführungsbefugter Minderheitengesellschafter tätig ist, eine Versorgungszusage, so zählen bei der Betriebszugehörigkeit als Unverfallbarkeitsvoraussetzung auch Zeiten der Tätigkeit als PGH-Genosse in der DDR mit. 3.) Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Rechtsverhältnis, auf dessen Grundlage die Tätigkeit für das Unternehmen erbracht worden ist, vor der Umwandlung als Gesellschaftsvertrag (PGH-Musterstatut) und nachher als Arbeitsvertrag - und/oder umgekehrt - zu qualifizieren ist oder ob durchgehend ein einheitlich zu qualifizierendes Rechtsverhältnis (Gesellschaftsverhältnis oder Arbeitsverhältnis) bestanden hat. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (10) Sa 1412/06 | |
| Rechtsgebiete: | EGBGB, WA |
| Schlagworte: | WA, Warschauer Abkommen, Lufttransport, Lufttransportstrecke, Transport, Güter, Güterbeförderung, Rechtsstatut, Gerichtsstand, Sonderziehungrechte, Umrechnungskurs, Kurs, Währung, Schadenersatz, Schadensersatz |
| Stichwort: | Rechtsstatut |
| Leitsatz: | 1. Die vertraglich vereinbarte Lufttransportstrecke bestimmt, in welcher Fassung das Warschauer Abkommen Platz greift, weshalb sich gegebenenfalls auch ein deutscher Luftfrachtführer auf die Haftungsbeschränkung des MP4 berufen kann. 2. Soweit das auf einen Güterbeförderungsvertrag anzuwendende Recht nicht nach Artikel 28 Abs. 4 EGBGB mangels Vorliegens aller dort genannten Tatbestandsmerkmale bestimmt werden kann, bestimmt sich das Rechtsstatut ausschließlich nach Artikel 28 Abs. 1 EGBGB. 3. Findet auf eine internationale Luftgüterbeförderung das WA/HP/MP 4 sachlich-rechtlich Anwendung, so eröffnet Artkel 28 WA/HP bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen auch einen Gerichtsstand in einem Staat, der nur das WA/HP, nicht aber auch MP4 ratifiziert hat. 4 . Welchem Wert 17 Sonderziehungsrechte i.S. Art. 22 WA/HP/MP 4 in der Landeswährung des Vertragsstatuts entsprichen, ergibt sich aus dem Umrechnungskurs SZR zur Landeswährung am Tag, an dem die mündliche Verhandlung im Erkenntnisverfahren geschlossen wird. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 13 U 62/06 | |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Schlagworte: | Speditionsvertrag, Transport, Fracht, Frachtführer, Seefracht, Seegefahr, Strecke, Schiffstransport, Container, Schaden, Schadenersatz, Schadensersatz |
| Stichwort: | Rechtsstatut |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 12 U 100/05 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, ZPO, BGB, DepotG, AktG |
| Stichwort: | Rechtsstatut |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-11 U 3/03 | |
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