JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtsstaatsprinzip
| Rechtsgebiete: | BauGB, LBauO, LBauO 1974, GG, LV, GemO |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsgebot, Adressatenkreis, Auftragsangelegenheit, Autonomie, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan, Beseitigungsverfügung, Bestandsgarantie, Bestimmtheitsgebot, Blendwirkung, Dach, Dacheindeckung, Dachflächenfenster, Dachgestaltung, bunte Dachlandschaft, einheitliche Dachlandschaft, Dachpfannen, engobierte Dachpfannen, Dachziegel, glänzende Dachziegel, Demokratieprinzip, Einfamilienhaus, städtebauliche Einheit, Ermächtigungsadressat, Ermächtigungsgrundlage, Ermessen, Ermessensbetätigung, Etikettenschwindel, Exekutive, Falschbezeichnung, Farbgebung, Farbvorschrift, bauordnungsrechtliche Festsetzung, Fotovoltaikanlagen, Fremdenverkehr, Gemeinderat, Gesamtkonzeption, Gesetzesvollzug, gebietsspezifische Gestaltungsabsicht, Gestaltungsabsicht, Gestaltungsinteressen, Gestaltungskonzept, Gestaltungsplanung, Gestaltungsrecht, Gestaltungsregelung, Gestaltungssatzung, Gestaltungsvorschrift, Gewaltenteilungsgrundsatz, Gewaltenteilung, Gewerbebetrieb, Kommune, Landesexekutive, demokratische Legitimität, Legitimität, Materialbeschreibung, glasierte Materialien, nichtglänzende Materialien, glänzende Materialien, Moselgemeinde, Neubaugebiet, Normsetzungsbefugnis, Organ, Ortsbaurecht, historisches Ortsbild, Ortsbild, Ortsgemeinde, Ortsrandbereich, Planunterlagen, Planungshoheit, Rechtsgrundlage, Rechtsstaatsgebot, allgemeines Rechtsstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsverordnung, Satzungen, Satzungsgeber, Schiefer, Selbstverwaltungsangelegenheit, Selbstverwaltungskörperschaft, kommunale Selbstverwaltung, Teilunwirksamkeit, Textfestsetzungen, Unwirksamkeit, Verfassung, Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit, Werbeanlage, Wirkungsbereich, kommunaler Wirkungskreis, staatlicher Wirkungskreis, übertragener Wirkungskreis, Zitiergebot |
| Stichwort: | Rechtsstaatsprinzip |
| Leitsatz: | 1. Für Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 LBauO gilt das verfassungsrechtliche Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG; Art. 110 Abs. 1 Satz 3 LV) nicht. Aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip folgen bei solchen Satzungen jedenfalls keine Zitierpflichten dahingehend, dass die Ermächtigungsnorm in der Satzung über die Nennung des Paragrafen hinaus nach Absatz, Satz und Nummer genau bezeichnet werden muss. 2. Das Gestaltungsrecht der Gemeinden gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO ist nach wie vor dem übertragenen Bereich des Bauordnungsrechts zuzuordnen; dennoch sind die örtlichen Gestaltungsvorschriften auch dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zuzurechnen, so dass die Satzungsermächtigung die Verleihung echter Autonomie im Rahmen der gesetzlichen Übertragung bewirkt. 3. Zu dem Erfordernis eines hinreichend erkennbaren und gebietsspezifischen Gestaltungskonzepts bei Satzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO. 4. Allgemeine Bezeichnungen von Farbtönen und Materialanforderungen können wie unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden, so dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist. Einer physikalisch eindeutigen Farb- oder Materialbestimmung bedarf es daher nicht. 5. Das Bestreben, für eine gewisse Einheitlichkeit der Dachlandschaft zu sorgen, ist ein vom Gesetz anerkanntes Ziel. Dennoch müssen Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO landesrechtlich begründet nicht nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen, sondern auch eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen, da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10362/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, KrW-/AbfG, NachwV, BayKG |
| Schlagworte: | Abfallverbringung, Überwachung, obligatorisches Nachweisverfahren, Begleitscheinverfahren, behördliche Kontrolle, Amtshandlung, Außenwirkung, Gebührenpflicht, Bestimmtheit von Gebührentatbeständen: Auffangtatbestand, Rechtsstaatsprinzip, Bestimmtheitsgrundsatz, Gebot der Normenklarheit |
| Stichwort: | Rechtsstaatsprinzip |
| Leitsatz: | Das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Bestimmtheitsgebot hindert den Gebührengesetzgeber nicht grundsätzlich, individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die sich keiner gesonderten Tarifstelle eines Gebührenverzeichnisses zuordnen lassen, in einem Auffangtatbestand mit einer Gebühr zu belegen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 61.07 | |
| Rechtsgebiete: | VerkG, DVO GemO, NatSchG |
| Schlagworte: | Rechtsstaatsprinzip, Verkündung von Rechtsverordnungen, Formelle Publizität, Bekanntmachung, Gemeindliches Amtsblatt, Auflagenhöhe, Zumutbarkeit der Kenntnisverschaffung, Landschaftsschutzverordnung, Anstoßfunktion, Abgrenzung des Schutzgebiets |
| Stichwort: | Rechtsstaatsprinzip |
| Leitsatz: | 1. Ein gemeindliches Amtsblatt, das an die Haushalte in einer ihrer Zahl entsprechenden Auflage kostenlos verteilt wird und bei in Einzelfällen fehlgeschlagener, aber zweckmäßig organisierter und überwachter Verteilung bei den Verwaltungsstellen der Gemeinde abgeholt werden kann, erfüllt seine Verkündungsfunktion und Bekanntmachungsfunktion. 2. Bei Abgrenzung eines Landschaftsschutzgebiets möglichst den Flurstücksgrenzen zu folgen, ist ein der Klarheit und Genauigkeit der Verordnung dienendes und daher sachgerechtes Kriterium. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2076/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVfG, BGB, BauGB, GO, BekanntmV |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Veränderungssperre, Verlängerungssatzungen, Ausfertigung, Bekanntmachung, fehlender Vermerk über die Bekanntmachungsanordnung, rechtliche Konsequenzen von Verstößen gegen Bekanntmachungsvorschriften, Rechtsstaatsprinzip, Normerhaltung, sanktionslose Ordnungsvorschrift oder wesentliche Verfahrensvorschrift, "Umdeutung" von Satzungen, ausreichende Konkretisierung der Planung, nochmalige Verlängerung einer Veränderungssperre, "besondere Umstände" |
| Stichwort: | Rechtsstaatsprinzip |
| Leitsatz: | 1. Aus § 5 Abs. 4 Satz 2 GO lässt sich nicht ableiten, dass grundsätzlich jeder Verstoß gegen eine Bekanntmachungsvorschrift zur Unwirksamkeit der Bekanntmachung führt. 2. Bei dem in § 1 Abs. 1 Satz 4 BekanntmV geregelten Erfordernis, dass die Bekanntmachungsanordnung des Hauptverwaltungsbeamten in den Akten schriftlich zu vermerken, zu datieren und mit seiner Unterschrift zu versehen ist, handelt es sich nicht um eine sanktionslose Ordnungsvorschrift, sondern um eine wesentliche Verfahrensvorschrift, deren Verletzung grundsätzlich die Ungültigkeit der Satzung zur Folge hat. 3. Eine Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre lässt sich nicht in den Neuerlass der Veränderungssperre "umdeuten" |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 14.05 | |
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