JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtsstaatsgebot
| Rechtsgebiete: | BauGB, LBauO, LBauO 1974, GG, LV, GemO |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsgebot, Adressatenkreis, Auftragsangelegenheit, Autonomie, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan, Beseitigungsverfügung, Bestandsgarantie, Bestimmtheitsgebot, Blendwirkung, Dach, Dacheindeckung, Dachflächenfenster, Dachgestaltung, bunte Dachlandschaft, einheitliche Dachlandschaft, Dachpfannen, engobierte Dachpfannen, Dachziegel, glänzende Dachziegel, Demokratieprinzip, Einfamilienhaus, städtebauliche Einheit, Ermächtigungsadressat, Ermächtigungsgrundlage, Ermessen, Ermessensbetätigung, Etikettenschwindel, Exekutive, Falschbezeichnung, Farbgebung, Farbvorschrift, bauordnungsrechtliche Festsetzung, Fotovoltaikanlagen, Fremdenverkehr, Gemeinderat, Gesamtkonzeption, Gesetzesvollzug, gebietsspezifische Gestaltungsabsicht, Gestaltungsabsicht, Gestaltungsinteressen, Gestaltungskonzept, Gestaltungsplanung, Gestaltungsrecht, Gestaltungsregelung, Gestaltungssatzung, Gestaltungsvorschrift, Gewaltenteilungsgrundsatz, Gewaltenteilung, Gewerbebetrieb, Kommune, Landesexekutive, demokratische Legitimität, Legitimität, Materialbeschreibung, glasierte Materialien, nichtglänzende Materialien, glänzende Materialien, Moselgemeinde, Neubaugebiet, Normsetzungsbefugnis, Organ, Ortsbaurecht, historisches Ortsbild, Ortsbild, Ortsgemeinde, Ortsrandbereich, Planunterlagen, Planungshoheit, Rechtsgrundlage, Rechtsstaatsgebot, allgemeines Rechtsstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsverordnung, Satzungen, Satzungsgeber, Schiefer, Selbstverwaltungsangelegenheit, Selbstverwaltungskörperschaft, kommunale Selbstverwaltung, Teilunwirksamkeit, Textfestsetzungen, Unwirksamkeit, Verfassung, Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit, Werbeanlage, Wirkungsbereich, kommunaler Wirkungskreis, staatlicher Wirkungskreis, übertragener Wirkungskreis, Zitiergebot |
| Stichwort: | Rechtsstaatsgebot |
| Leitsatz: | 1. Für Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 LBauO gilt das verfassungsrechtliche Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG; Art. 110 Abs. 1 Satz 3 LV) nicht. Aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip folgen bei solchen Satzungen jedenfalls keine Zitierpflichten dahingehend, dass die Ermächtigungsnorm in der Satzung über die Nennung des Paragrafen hinaus nach Absatz, Satz und Nummer genau bezeichnet werden muss. 2. Das Gestaltungsrecht der Gemeinden gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO ist nach wie vor dem übertragenen Bereich des Bauordnungsrechts zuzuordnen; dennoch sind die örtlichen Gestaltungsvorschriften auch dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zuzurechnen, so dass die Satzungsermächtigung die Verleihung echter Autonomie im Rahmen der gesetzlichen Übertragung bewirkt. 3. Zu dem Erfordernis eines hinreichend erkennbaren und gebietsspezifischen Gestaltungskonzepts bei Satzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO. 4. Allgemeine Bezeichnungen von Farbtönen und Materialanforderungen können wie unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden, so dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist. Einer physikalisch eindeutigen Farb- oder Materialbestimmung bedarf es daher nicht. 5. Das Bestreben, für eine gewisse Einheitlichkeit der Dachlandschaft zu sorgen, ist ein vom Gesetz anerkanntes Ziel. Dennoch müssen Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO landesrechtlich begründet nicht nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen, sondern auch eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen, da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10362/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, KAG BB |
| Schlagworte: | summarisches Verfahren, Stückzahlmaßstab, Bemessungsgrundlage, Satzung, Spieleinwurf, Wahlrecht, Gleichheitssatz, Steuergerechtigkeit, Berufsfreiheit, Rechtsstaatsgebot, Gemeinschaftsrecht, Umsatzsteuer, Gesetzgebungskompetenz, Lenkungsfunktion, Streitwertbegrenzung auf den begehrten Aussetzungsbetrag |
| Stichwort: | Rechtsstaatsgebot |
| Leitsatz: | Die Verwendung des Stückzahlmaßstabs als Bemessungsgrundlage in einer Vergnügungssteuersatzung ist auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 41.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, KAG BB |
| Schlagworte: | summarisches Verfahren, Stückzahlmaßstab, Bemessungsgrundlage, Satzung, Spieleinwurf, Wahlrecht, Gleichheitssatz, Steuergerechtigkeit, Berufsfreiheit, Rechtsstaatsgebot, Gemeinschaftsrecht, Umsatzsteuer, Gesetzgebungskompetenz, Lenkungsfunktion, Streitwertbegrenzung auf den begehrten Aussetzungsbetrag |
| Stichwort: | Rechtsstaatsgebot |
| Leitsatz: | Die Verwendung des Stückzahlmaßstabs als Bemessungsgrundlage in einer Vergnügungssteuersatzung ist auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 L 29.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, AGVwGO, SGB VI, BeamtVG, SatzungRVW |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Antragsfrist, Satzungsänderung, Versorgungswerk, Rechtsanwälte, Änderungswille, Neufassungswille, Satzungsbeschluss, Bekanntmachung, Art und Umfang, Rechtsstaatsgebot, kapitalgedecktes Alterssicherungssystem, Hinterbliebenenversorgung, Witwengeld, Versorgungsehe, Altehe, versorgungsnahe Ehe, abstrakte Risikoerhöhung, Leistungsausschluss, Ausnahmetatbestände, Wartezeitklausel, Mindestfristklausel, Gegenbeweisklausel, Systemgerechtigkeit, Willkürverbot, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Rechtsstaatsgebot |
| Leitsatz: | 1. Rechtsstaatlich ist es grundsätzlich indifferent, ob vielfach geändertes Satzungsrecht in der Änderungsfassung verbunden mit der Ermächtigung zur Neubekanntmachung der gesamten Satzung in Kraft gesetzt wird, oder ob die Satzung unter gleichzeitiger Aufhebung aller früheren Fassungen insgesamt neu beschlossen und veröffentlicht wird. 2. Wegen der von einer versorgungsnahen Eheschließung ausgehenden abstrakten Risikoerhöhung für die Versichertengemeinschaft ist es in einem kapitalgedeckten Alterssicherungssystem regelmäßig sachgerecht und verhältnismäßig, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung von einer mehrjährigen Ehebestandszeit abhängig zu machen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10767/07.OVG | |
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