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Rechtsschutzversicherung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 7 W 21/08 vom 08.07.2008

Rechtsgebiete:ARB
Schlagworte:Rechtsschutzversicherung, Versicherung, Rechtsschutz, Deckungsschutz, Kapazitätsklageverfahren, Kapazitätsklage, Studienpaltz, Zulassung
Stichwort:Rechtsschutzversicherung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 7 W 21/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 73/06 vom 23.01.2007

Rechtsgebiete:ARB 94
Schlagworte:Versicherung, Rechtsverstoß, Kenntnis, Risiko, Rechtsschutzversicherung, Schutzzeitraum, Deckung, Deckungsschutz, Ausschluss
Stichwort:Rechtsschutzversicherung
Leitsatz:1. § 4 ARB 94 begrenzt das versicherte Risiko der Rechtsschutzversicherung auf Rechtsschutzfälle, die innerhalb der Versicherungszeit entstanden sind. Mit der Regelung sollen Versicherungsfälle außerhalb des vereinbarten Schutzzeitraums sowie "vorprogrammierte Rechtsschutzfälle" ausgeschlossen werden.

2. Bei der zeitlichen Einordnung des Rechtsverstoßes kommt es aus Gründen der Klarheit und Praktikabilität allein auf dessen objektiven Eintritt an; die Kenntnis der Beteiligten hiervon ist nicht maßgeblich.

3. Für diesen weiteren Ausschluss nach § 3 Abs.1 d) dd) ARB 94 ist auf Grund der gegenüber den ARB 75 neu gefassten Baufinanzierungsklausel nicht mehr allein das Baurisiko maßgeblich, sondern diese Klausel ist für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar selbstständig neben die die Grundstückserwerbs- und Baumaßnahmen im eigentlichen Sinn erfassenden Ausschlüsse unter § 3 Abs.1 aa) bis cc) ARB 94 getreten und hat den Ausschlussbereich auf damit zusammenhängende Finanzierungsangelegenheiten ausdrücklich ausgedehnt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 73/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 90/05 vom 18.05.2006

Rechtsgebiete:ARB 75, ARB 2000, EStG, ZPO, VVG, BGB, EGBGB, AGBG
Schlagworte:Rechtsschutzversicherung, Deckung, Ausschluss
Stichwort:Rechtsschutzversicherung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 90/05

LAG-KOELN – Beschluss, 3 Ta 403/05 vom 20.02.2006

Rechtsgebiete:ZPO, ARB
Schlagworte:PKH, Erfolgsaussicht, Rechtsschutzversicherung, Deckungszusage
Stichwort:Rechtsschutzversicherung
Leitsatz:Lehnt eine Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage ab, kann die versicherte Partei grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, den Deckungsprozess gegenüber der Versicherung zu führen. Vielmehr ist zunächst Prozesskostenhilfe zu gewähren und bei Obsiegen im Deckungsprozess gemäß § 120 Abs. 4 ZPO wieder aufzuheben. Etwas anderes gilt nur, soweit nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) die Möglichkeit des Stichentscheids des Rechtsanwalts besteht.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 3 Ta 403/05


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