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Rechtsschutzinteresse für die Erteilung eines Auseinandersetzungszeugnisses

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 478/05 vom 10.04.2006

Rechtsgebiete:GBO
Schlagworte:Rechtsschutzinteresse für die Erteilung eines Auseinandersetzungszeugnisses
Stichwort:Rechtsschutzinteresse für die Erteilung eines Auseinandersetzungszeugnisses
Leitsatz:Der Bejahung eines Rechtsschutzinteresses für die Erteilung eines Auseinandersetzungszeugnisses steht nicht entgegen, dass zum Nachlass die Mitberechtigung an einem für den Erblasser und seine Ehefrau als Gesamtberechtigt nach § 428 BGB begründeten Erbbaurecht gehört.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 478/05




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